1. Anwendungsbereich und Richtigkeitsgrundsatz
Diese Richtlinie definiert interne Kontrollen für Lebensmittelinformationen, Allergene, Zusammensetzung, Nährwerte und digitale Produktinhalte. Angaben müssen wahr, dokumentiert, verständlich und nicht irreführend sein – auch nicht durch Bilder, Auslassungen, grafische Hervorhebung oder Kontext.
2. Produktklassifizierung und Verkehrsbezeichnung
Die endgültige rechtliche Einordnung hängt von Rezeptur, Zutaten, Verfahren, Aufmachung und Verwendungszweck ab. Die rechtliche Bezeichnung wird vor Markteinführung bestimmt und von Fantasienamen sowie Marketing-Claims unterschieden. Die Anreicherung mit Vitaminen macht das Produkt nicht automatisch zu einem Nahrungsergänzungsmittel.
3. Master Label und Verantwortung des Lebensmittelunternehmers
Vor Druck von Deckelfolien und Multipacks ist für jede SKU und jeden Markt eine Master Label Specification mit Version, Datum, Freigaben und Nachweisen zu genehmigen. Der für die Lebensmittelinformation verantwortliche Unternehmer wird anhand des tatsächlichen Produktions- und Vertriebsmodells bestimmt.
4. Pflichtangaben
Soweit für die endgültige SKU anwendbar, werden mindestens kontrolliert: Bezeichnung des Lebensmittels; Zutatenverzeichnis; Hervorhebung von Allergenen; QUID; Nettofüllmenge; Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, soweit erforderlich; besondere Aufbewahrungs-/Verwendungsbedingungen; Name/Firma und Anschrift des verantwortlichen Unternehmers; Herkunft, soweit erforderlich; Gebrauchsanweisung; Nährwertdeklaration; Los und weitere vorgeschriebene Angaben.
5. Allergene und Kreuzkontamination
Absichtlich enthaltene Allergene werden gesetzeskonform hervorgehoben. Vorsorgehinweise wie „Kann enthalten“ werden nur nach dokumentierter Bewertung des Kreuzkontaminationsrisikos verwendet und ersetzen keine angemessenen Hygiene- und Kontrollmaßnahmen.
6. Nährwertdeklaration und Mikronährstoffe
Energie und verpflichtende Nährstoffe werden in der vorgeschriebenen Form angegeben. Vitamine und Mineralstoffe werden nur bei Zulässigkeit und auf validierter Datenbasis deklariert, einschließlich der anwendbaren Referenzmengen und Toleranzen. Stabilität, Prozessverluste und Gehalte am Ende der Haltbarkeit sind zu berücksichtigen.
7. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Begriffe wie „Quelle von“, „reich an“, „Energie“, „Abwehrkräfte“, „Wachstum“, „Konzentration“ oder Ähnliches dürfen nicht allein deshalb veröffentlicht werden, weil sie plausibel erscheinen. Jeder Claim muss mit Wortlaut, Rechtsgrundlage, Verwendungsbedingungen, Nachweisen, SKU, Portion, Sprache, Markt und zugelassenen Medien in der Freigabematrix erfasst sein.
8. Fernabsatz und Online-Produktseiten
Bei Aktivierung von E-Commerce oder sonstigem Fernabsatz werden die vor dem Kauf erforderlichen Pflichtinformationen nach geltendem Recht bereitgestellt; bei Lieferung müssen die vorgeschriebenen Informationen das Produkt begleiten. Online-Produktseiten werden mit dem aktuellen Master Label synchronisiert.
9. Bilder, Früchte und grafische Darstellungen
Fotos, Renderings und Darstellungen von Obst, Gemüse oder anderen Zutaten dürfen keinen falschen Eindruck über Zusammensetzung, Menge, Art oder tatsächliches Vorhandensein von Zutaten erzeugen. Konzeptvisualisierungen bleiben als solche gekennzeichnet, bis Rezeptur und Verpackung final genehmigt sind.
10. Sprache, Lesbarkeit und Märkte
Pflichtangaben werden in einer für Verbraucher des Zielmarktes leicht verständlichen Sprache bereitgestellt; Lesbarkeit und Darstellung werden auf der realen Verpackung geprüft. Eine Marketingübersetzung ersetzt keine lokale rechtlich-regulatorische Validierung.
11. Verpackung, Umwelt und Lebensmittelkontaktmaterialien
Becher, Deckelfolie, Farben, Klebstoffe und Materialien mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt werden durch die jeweils erforderliche Dokumentation abgesichert. Umwelt- und Entsorgungshinweise werden je Markt anhand der geltenden Regeln und der tatsächlichen Materialzusammensetzung festgelegt.
12. Änderungsmanagement
Änderungen an Rezeptur, Lieferant, Prozess, Portionsgröße, Verpackung, Claim oder Markt lösen eine erneute Prüfung von Etiketten und digitalen Inhalten aus. Veraltete Versionen sind nach einem dokumentierten Prozess von Website, Katalogen, Marktplätzen und Trade-Materialien zu entfernen.
Wesentliche Rechtsgrundlagen
Verordnungen (EG) 178/2002, 852/2004, 1924/2006, 1925/2006 und 1935/2004; Verordnung (EU) 1169/2011; Verordnung (EU) 10/2011 soweit anwendbar; sowie einschlägige EU- und nationale Vorschriften zu Zutaten, Zusatzstoffen, Aromen, Materialien und Verpackungen.
