1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für sämtliche VitaMini-Werbekommunikation, die sich an Kinder richtet oder von ihnen wahrgenommen werden kann, einschließlich Website, Verpackung, GDO-/Apothekenmaterial, Social Media, Videos, Influencer, Advergames, Veranstaltungen, Schulen, Sampling, Promotionen, Gewinnspiele, QR-Codes und genehmigte Händlerunterlagen.
2. Primäre Zielgruppe und Rolle Erwachsener
Website und Informationsangebote richten sich primär an Eltern, Sorgeberechtigte, Betreuungspersonen und professionelle Marktteilnehmer. Kommunikation darf die Rolle Erwachsener bei Ernährungsentscheidungen nicht untergraben und nicht suggerieren, der Kauf von VitaMini sei Ausdruck guter Elternschaft.
3. Keine direkte Kaufaufforderung und kein „Pester Power“
Kinder dürfen nicht unmittelbar aufgefordert werden, VitaMini zu kaufen, zu konsumieren, zu verlangen oder Erwachsene zum Kauf zu bewegen. Calls-to-Action, Spiele, Belohnungen und Creator-Inhalte müssen dieses Verbot berücksichtigen.
4. Lauterkeit, Unerfahrenheit und sozialer Druck
Werbung darf Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit, Loyalität, Angst, Schuldgefühle oder Zugehörigkeitsbedürfnisse von Kindern nicht ausnutzen. Sie darf nicht vermitteln, Kauf oder Konsum führten zu Überlegenheit, Beliebtheit, schulischem/sportlichem Erfolg oder verhinderten Ausgrenzung.
5. Ausgewogene Ernährung und verantwortungsvoller Konsum
VitaMini darf nicht als Ersatz für Wasser, Obst, Gemüse oder eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung dargestellt werden. Überkonsum, unangemessene Portionen oder bewegungsarme Lebensweisen dürfen nicht normalisiert werden. Pädagogische Inhalte sind von Werbeversprechen zu trennen.
6. Claims, Gesundheit und Angst
Nährwert-, Gesundheits- oder Leistungsclaims dürfen nur nach Legal-/Regulatory-Freigabe und bei Einhaltung aller Verwendungsbedingungen eingesetzt werden. Medizinische Versprechen, Aussagen zur Krankheitsprävention/-behandlung oder angstbasierte Botschaften, wonach es einem Kind ohne das Produkt schlechter gehe, sind unzulässig.
7. Figuren, Creator, Influencer und Sponsoring
Figuren, Maskottchen, Creator oder Influencer dürfen den kommerziellen Charakter nicht verschleiern. Briefings, Skripte, Visuals, Hashtags und Kennzeichnungen bedürfen der Freigabe; besondere Sorgfalt gilt, wenn Kinder Werbung mit redaktionellen Inhalten verwechseln könnten.
8. Schulen, Veranstaltungen und Sampling
Aktivitäten in Schulen, Sportzentren oder von Minderjährigen frequentierten Einrichtungen erfordern ein spezielles Protokoll zu Zustimmung des Veranstalters, Aufsicht Erwachsener, Allergenen, Sicherheit, Datenerhebung, Bildaufnahmen und dem Ausschluss von Kaufdruck.
9. Gewinnspiele, Gamification, Loyalty und QR
Vor Gewinnspielen, Bonusprogrammen, Advergames, interaktiven QR-Codes, UGC oder Communities sind Promotionsrecht, Alter, elterliche Einwilligung, Moderation, Preise, Werbetransparenz, Datenschutz und eine mögliche DSFA/DPIA zu prüfen. Solche Instrumente dürfen Schutzvorschriften nicht umgehen.
10. Personenbezogene Daten und Werbung
Verhaltensbasiertes Targeting von Kindern ist nicht vorgesehen. Digitale Kampagnen richten sich primär an Erwachsene; Zielgruppeneinstellungen, Dienstleister und Plattformen sind zu prüfen. Werbesegmente dürfen nicht in rechtswidriger Weise auf Daten oder Schlussfolgerungen über Minderjährige beruhen.
11. Vorabfreigabe
Kampagnen sollen mindestens einem Vier-Augen-Modell folgen: Marketing schlägt vor; Legal/Regulatory prüft Claims und Lauterkeit; Privacy/DPO wird bei Daten, Tracking oder kindergerichteter Technologie einbezogen; Quality validiert produktbezogene Aussagen. Nachweise werden mit Version und Datum archiviert.
12. Agenturen, Partner und Distributoren
Die Regeln gelten auch für Agenturen, Medienpartner, Influencer, Handelspartner und Distributoren, wenn sie VitaMini-Materialien verwenden oder im Namen der Marke kommunizieren. Verträge sollten Compliance-Pflichten, Vorabfreigabe und Entfernung nicht konformer Inhalte vorsehen.
Wesentliche Grundlagen
Richtlinie 2005/29/EG und nationales Umsetzungsrecht; Verordnung (EU) 1169/2011; Verordnung (EG) 1924/2006; DSGVO und anwendbares Datenschutzrecht sowie einschlägige nationale Werbe- und Selbstregulierungsregeln.
